Eine 29-jährige Reisende versuchte am Flughafen Paderborn/Lippstadt, Bargeld (45.000 Euro) in die Türkei zu schmuggeln: 35.050 Euro entdeckten die Zollbediensteten in einer Bauchtasche im Briefumschlag/Foto: Hauptzollamt Bielefeld
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Der Bielefelder Zoll entdeckte bei einer 29-jährigen Flugreisenden Bargeld in Höhe von 45.000 Euro. Sie hatte den Geldbetrag nicht ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet.
Die Frau wurde durch Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit am Flughafen Paderborn/Lippstadt bei der Ausreise in die Türkei mit einem Flug nach Antalya beim Durchschreiten der Sicherheitskontrolle angesprochen und nach mitgeführtem Bargeld befragt. Sie gab an, einen Betrag von 9.950 Euro dabei zu haben. Dieser Betrag befand sich tat-sächlich auch in ihrer Handtasche; 6.950 Euro in einem Briefumschlag und 3.000 Euro eingewickelt in Küchenpapier. Bei diesem Geld handele es sich um Erspartes, behauptete die Reisende. Nachweise hierfür konnten nicht vorgelegt werden. Zudem machte sie keinerlei Angaben zum Verwendungszweck.
Da sich die Gesamtsituation nicht schlüssig darstellte, entschlossen sich die Zollbediensteten zu einer weitergehenden Kontrolle: In einer Bauchtasche entdeckten sie einen weiteren Briefumschlag mit Bargeld in Höhe von 35.050 Euro.
„Die Reisende ließ anschließende Fragen über die Herkunft des Bargeldes unbeantwortet. Daher wurde ein „Clearingverfahren“ eingeleitet. Im Clearingverfahren wurde der Geldbetrag von 45.000 Euro bis zur vollständigen Klärung des Sachverhaltes durch den Zoll sichergestellt. Zudem wurde gegen die Beschuldigte wegen der Nichtanmeldung von Barmitteln ein Bußgeldverfahren eröffnet.“, so Ralf Wagenfeld, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bielefeld.
Die weiteren Ermittlungen hat die gemeinsame Ermittlungsgruppe Hessen vom Zollfahndungsamt Frankfurt am Main übernommen.
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