NRW: Steine und Kinderroller auf Schienen gelegt
Bild: Bundespolizeiinspektion Münster
Am Mittwochabend, dem 17. Juni, ereigneten sich am Bahnhof Hamm-Heessen zwei gefährliche Zwischenfälle. Innerhalb kurzer Zeit wurden zunächst Steine und später ein Kinderroller auf die Bahngleise gelegt.
Gegen 18:30 Uhr informierten Triebfahrzeugführer vorbeifahrender Züge die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn darüber, dass eine Gruppe von Kindern Steine auf die Gleise legte. Obwohl die alarmierte Polizei rasch eintraf, konnten vor Ort keine Kinder mehr angetroffen werden.
Nur 45 Minuten später kam es zu einem weiteren Vorfall an derselben Stelle. Ein Regionalzug überfuhr einen Kinderroller, der auf die Schienen gelegt worden war. Auch bei der anschließenden Suche nach den Verantwortlichen blieb die Polizei erfolglos.
Beide Zwischenfälle führten zur Sperrung der betroffenen Bahnstrecke, was insgesamt 11 Züge beeinträchtigte und zu Verspätungen von insgesamt 286 Minuten führte.
Die Bundespolizei ermittelt nun aufgrund des Verdachts eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und warnt eindringlich vor den Risiken des Betretens von Bahnanlagen. Züge können oft praktisch lautlos mit hoher Geschwindigkeit herannahen, sodass wenig Zeit für eine Reaktion bleibt. Ihr langer Bremsweg und das Fehlen von Ausweichmöglichkeiten erhöhen das Risiko zusätzlich. Außerdem kann der Luftsog vorbeirauschender Züge so stark sein, dass er Menschen oder Gegenstände in Richtung der Gleise zieht. Besonders gefährlich wird es, wenn auf den Gleisen liegende Gegenstände wie Steine überfahren werden, da diese dadurch zu gefährlichen Geschossen werden können.
Zum Schutz aller gilt: Betreten Sie Bahnanlagen oder Gleise niemals ohne Erlaubnis. Reden Sie insbesondere mit Kindern über die lebensbedrohlichen Gefahren und klären Sie sie über sicheres Verhalten in der Nähe von Bahnanlagen auf.
Kinder jeglichen Alters sollten in solchen Fällen in eine Art Bootcamp eingewiesen werden. Eine derartige Entgleisung hätte das Leben von Hunderten Menschen gefährden können.