NRW: Bundespolizei stellt Gesuchten in Siegen fest
Am Abend des 15. April führten Polizeibeamte eine Kontrolle bei einem 43-jährigen Mann durch, gegen den ein Haftbefehl vorlag.
Gegen 17:30 Uhr trafen die Einsatzkräfte den deutschen Staatsangehörigen an und überprüften seine Personalien. Dabei wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Koblenz ihn wegen des Missbrauchs von Nothilfeeinrichtungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 521 Euro oder ersatzweise einer Freiheitsstrafe von elf Tagen verurteilt hatte. Der wohnungslose Mann äußerte die Absicht, die Geldstrafe zu begleichen, und setzte sich mit seiner Lebensgefährtin in Verbindung. Diese begab sich wenig später zur Dienststelle der Bundespolizei und übergab dort die erforderliche Summe. Dadurch war es dem 43-Jährigen letztlich möglich, den Abend in Freiheit zu verbringen.