Zoll warnt vor gefährlicher Pyrotechnik
Der Jahreswechsel steht vor der Tür, und in vielen Haushalten steigt die Vorfreude auf funkelndes Feuerwerk am Himmel. Doch gerade jetzt ist besondere Vorsicht geboten: Nicht alle Angebote aus dem Ausland oder Online-Shops halten den strengen deutschen Sicherheitsstandards stand. Solche Produkte können beim Abbrennen unberechenbar sein und schwere Unfälle verursachen. Die Zollbeamten sind jedes Jahr damit beschäftigt, gefährliche und nicht konforme Pyrotechnik bei Kontrollen oder in Paketsendungen sicherzustellen – allein im Jahr 2024 wurden über sieben Tonnen solcher explosiven Waren beschlagnahmt. Das zeigt, wie wichtig es ist, aufmerksam zu sein und sich vor dem Kauf gut zu informieren.
In Deutschland dürfen Feuerwerkskörper nur dann verkauft werden, wenn sie geprüft wurden und das CE-Kennzeichen tragen – ein Symbol für ihre Sicherheit und Zulassung. Nach dem Sprengstoffgesetz ist die Einfuhr von Pyrotechnik ohne entsprechendes Kennzeichen verboten. Oftmals erfüllen Produkte aus dem Ausland diese Anforderungen nicht oder schmücken sich sogar mit gefälschten Zulassungszeichen. Solche illegalen Feuerwerkskörper werden bei Zollkontrollen konsequent beschlagnahmt, und der Versuch, sie nach Deutschland zu bringen, ist nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar.
Für die eigene Sicherheit ist es daher entscheidend, auf transparente Herkunft und das CE-Kennzeichen zu achten. Ralf Wagenfeld, Pressesprecher des Hauptzollamts Bielefeld, warnt eindringlich: „Wenn man die Herkunft der Feuerwerkskörper nicht nachvollziehen kann oder sie keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung aufweisen, sollte man unbedingt die Finger davon lassen.“ Er fügt hinzu, dass nicht getestete Böller keine vorhersehbaren Eigenschaften haben und im schlimmsten Fall dramatische Folgen wie Verbrennungen, Verätzungen oder sogar den Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht nach sich ziehen können.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland bestimmte Feuerwerkskategorien, die nur mit einer behördlichen Genehmigung genutzt werden dürfen. Die Überwachung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der zuständigen Landesbehörden sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Gemeinsam mit diesen Behörden sorgt der Zoll dafür, dass die Bestimmungen zu gefährlichen Stoffen eingehalten werden und der Jahreswechsel so sicher wie möglich bleibt.
Kurz gesagt: Lieber zweimal hinschauen und auf geprüfte Produkte setzen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Schließlich soll der Beginn des neuen Jahres unbeschwert gefeiert werden können – ohne vermeidbare Risiken für sich selbst oder andere!
Bild und Textquellen:NRW-Kompakt
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