Facebook: Meta-Chef Mark Zuckerberg vor Gericht
Eine 20-jährige Klägerin beschuldigt in einem Prozess verschiedene Online-Plattformen, ihre Dienste absichtlich so gestaltet zu haben, dass Nutzer davon abhängig werden. Im Mittelpunkt steht dabei unter anderem die Funktion des endlosen Scrollens, durch die stets neue Beiträge angezeigt werden. Laut ihren Angaben begann die Frau bereits im Kindesalter damit, die Plattformen zu nutzen, und macht diese für ihre Depressionen und Angststörungen mitverantwortlich.
Die Klage richtet sich derzeit gegen YouTube, die Videoplattform von Google, sowie gegen Instagram. Konkurrenten wie Snapchat und TikTok, die ursprünglich ebenfalls verklagt wurden, konnten durch Vergleichszahlungen aus dem Verfahren aussteigen.
Immer wieder werden ähnliche Klagen eingereicht, bei denen Verantwortlichkeiten hinterfragt werden. Dabei ist es entscheidend, Kinder frühzeitig vor den Risiken sozialer Medien zu warnen und sie entsprechend aufzuklären. Dies könnte langfristig verhindern, dass solche Vorwürfe zur Realität werden.
Auch Straftäter, einschließlich Mördern, reichen immer wieder Klagen gegen die Familien der Opfer ein. Es sollte jedoch grundsätzlich verhindert werden, dass Straftäter Klage gegen Opfer oder deren Angehörige erheben können. Dabei scheint häufig eine finanzielle Motivation im Vordergrund zu stehen.
Niemand auf dieser Welt wird dazu gezwungen, im Internet zu surfen, geschweige denn Straftaten zu begehen.